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PFAS: Die neue europäische Norm tritt in Luxemburg in Kraft

Seit Januar 2026 muss das Leitungswasser einen kumulierten Grenzwert für 20 PFAS einhalten. Was sich dadurch ändert.

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Eine beispiellose Norm auf europäischer Ebene

Die Richtlinie 2020/2184 führt zum ersten Mal einen gesetzlichen Grenzwert für PFAS im Leitungswasser ein: 100 ng/L kumuliert für 20 Verbindungen. Diese Norm ist im Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Luxemburg, in Kraft getreten.

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Folgen für die Wasserversorger

Die Administration de la gestion de l'eau und die Wasserverbände müssen die PFAS nun in ihre regelmäßige Überwachung einbeziehen. Investitionen in Filtertechnologien mit Aktivkohle und Umkehrosmose werden auf Ebene der Aufbereitungsanlagen erwartet.

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Und für Sie zu Hause?

Wenn Sie in der Nähe von Gebieten leben, in denen historisch Feuerlöschschäume eingesetzt wurden (Flughäfen, Militärkasernen), oder bestimmter Industrieanlagen, empfiehlt es die Vorsicht, sich bereits heute mit einer Umkehrosmose-Anlage unter der Spüle auszustatten. Es ist zugleich die einfachste Lösung, um jeder künftigen regulatorischen Entwicklung zuvorzukommen.